, Dorn Brigitte

25.11.2017: Antrag an die Regionalkonferenz Nördlich Lägern am 25.11.2017

Der Verein LoTi Nördlich Lägern ohne Tiefenlager beantragt, dass die Regionalkonferenz in ihrer Versammlung am 25.11.2017 an beiden Standortvorschlägen für eine Oberflächenanlage fest hält bis die Ergebnisse der vertieften Untersuchungen im Rahmen von Etappe 3 SGT (3D-Seismik und Tiefbohrungen) vorliegen und die Belange des Grundwasserschutzes an beiden Standortarealen NL 2 Weiach und NL 6 Stadel Haberstal geklärt sind.

Begründung:

  1. Ungeeignete geologische Verhältnisse in Nördlich Lägern

    a) „Im Standortgebiet Nördlich Lägern ist das Platzangebot im bevorzugten Tiefenbereich ungünstig. In grösserer Tiefe ist der Platz zwar etwas größer, aber es wäre bautechnisch schwierig, ein Tiefenlager in der gewünschten Qualität zu bauen. Beim Bau könnte die ungünstige Tiefenlage zu einer erheblichen Schädigung der geologischen Barrieren führen.“ (Nagra, Sicherheitstechnischer Vergleich: Vorschläge für Etappe 3, 01/2015, Seite 7)

    b) Die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) teilt die Einschätzung des ENSI, dass die von der Nagra ausgewiesene zu meidende tektonische Zonen im Norden des Standortgebiets Nördlich Lägern gemäss heutiger Datenlage eine mögliche, jedoch keine zwingende Abgrenzung darstellt. Auch wenn aufgrund der jetzt vorliegenden Daten die zu meidende tektonische Zone nicht exakt abgegrenzt und der Grad der tektonischen Zergliederung nicht belastbar belegt werden können, gibt es nach Einschätzung der KNS Hinweise, die für eine stärkere Tektonisierung im nördlichen Bereich des Standortgebiets Nördlich Lägern sprechen.

    Die Kommission für Nukleare Sicherheit (KNS) teilt zudem die Einschätzung des ENSI, dass mit vertieften Untersuchungen in Nördlich Lägern im Rahmen von Etappe 3 SGT (3D-Seismik, Tiefbohrungen) die Annahmen der Nagra bezüglich der Ausdehnung und der Tektonisierung der zu meidenden tektonischen Zonen überprüft und allenfalls bestätigt bzw. präzisiert werden können.

Nur durch die Ergebnisse der vertieften Untersuchungen kann noch mehr Klarheit über die geologischen Voraussetzungen für ein Tiefenlager geschaffen werden; die Ergebnisse könnten auch relevant sein für die Wahl des Oberflächenstandortes.

Weiter bliebe dann zu klären:

  1. Standortareale im strategischen Interessengebiet Grundwasser
    a) „Grundsätzlich vermag keines der bei der Regionalkonferenz Nördlich Lägern noch im Rennen verbliebenen Standortareale die Belange des Grundwasserschutzes vollständig zu befriedigen.“ (Protokoll Fachgespräch AWEL-Nagra, 05.07.2013)
    b) Beide OFA-Standorte werden vom Kanton Zürich abgelehnt.
    c) Der Landkreis Waldshut lehnt besonders den Standort NL 2 „weiterhin vehement“ ab, da eine Gefährdung des Grundwasserstroms des Rheins aufgrund des in Deutschland geltenden wasserrechtlichen Vorsorgegebots ausgeschlossen sein muss.

(LoTi-Stellungnahme zum Schlussbericht Etappe 2 vom 05.08.2017)

November 2017 - Verein LoTi, Nördlich Lägern ohne Tiefenlager, 5424 Schneisingen